Angestellte
Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind in Hamburg wohnhaft und/oder in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig,
- Sie sind mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
- Sie haben einen Ausbildungsabschluss oder gelten als geringqualifiziert. Personen mit höherem Bildungsabschluss wie Meister, Studium oder Promotion können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Selbstständige
Selbstständige können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig,
- Sie versteuern Ihr Einkommen und Ihre Umsätze in Hamburg,
- Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen,
- Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aus.
Erhöhte Fördersätze oder Sonderprogramme für:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Soloselbstständige, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten,
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk,
- Personen aus der Kreativbranche in Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft.
- Eine Förderung für geringfügig Beschäftigte (Minijob) kann unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden.
Wer ist ausgeschlossen?
Das Förderangebot gilt nicht für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen der öffentlichen Hand.
Fragen zur Förderfähigkeit?
Wenn Sie sich nicht sicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
Wir beraten individuell und unabhängig – auch über unser Förderprogramm hinaus.
📞 Kontakt: +49 40 3346321-11