Weiterbildungsbonus PLUS

Bildungsberatung und finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung.

Seit 15 Jahren in Hamburg und mit über 25.000 Erfolgsgeschichten.

 

Neugierig?

Siehe Hinweise zur Förderung!

Hinweise zur Förderung

Wer wird gefördert?

Angestellte

Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind in Hamburg wohnhaft und/oder in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig,
  • Sie sind mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
  • Sie haben einen Ausbildungsabschluss oder gelten als geringqualifiziert. Personen mit höherem Bildungsabschluss wie Meister, Studium oder Promotion können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

 

Selbstständige

Selbstständige können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie sind in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig,
  • Sie versteuern Ihr Einkommen und Ihre Umsätze in Hamburg,
  • Sie haben Ihre Existenzgründung abgeschlossen,
  • Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aus.


Erhöhte Fördersätze oder Sonderprogramme für:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Soloselbstständige, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten,
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk,
  • Personen aus der Kreativbranche in Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft.
  • Eine Förderung für geringfügig Beschäftigte (Minijob) kann unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden.

 

Wer ist ausgeschlossen?

Das Förderangebot gilt nicht für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen der öffentlichen Hand.

 

Fragen zur Förderfähigkeit?

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns. 

Wir beraten individuell und unabhängig – auch über unser Förderprogramm hinaus.

📞 Kontakt: +49 40 3346321-11

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiter- und Fortbildungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Die Weiterbildung wird von qualifizierten und zugelassenen Bildungsanbietern durchgeführt.
  • Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt mindestens 8 Stunden.

Bitte beachten Sie: Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- oder andere Zusatzkosten sind nicht förderfähig.


Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen zum Erlangen eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses, Ausbildung, Umschulung, Studium.
  • Einzelunterricht, Einzeltraining, Coaching und Unternehmensberatung.
  • Bildungsmaßnahmen, die nicht im Sinne der aktuellen Tätigkeit liegen und somit eine berufliche Neuorientierung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Förderung erfolgen – bitte kontaktieren Sie vorab unser Beratungsteam.

 

Kostenlose Bildungsberatung – Wir unterstützen Sie!
Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist? Nutzen Sie unsere kostenlose Bildungs- und Qualifizierungsberatung.

📞 Kontakt: +49 40 3346321-11

Wie hoch ist die Förderung?

Höhe der Förderung:

Regulärer Regelsatz für Erwerbstätige und Soloselbständige

Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, max. 750 Euro.

 

Sondersätze:

  • Beschäftigte im Handwerk: Bis zu 75 % der Kosten, max. 1.000 Euro.
  • Beschäftigte, die SGB II-Leistungen beziehen: Bis zu 100 % der Kosten, max. 1.500 Euro.
  • Soloselbstständige, die SGB II-Leistungen beziehen: Bis zu 75 % der Kosten, max. 1.000 Euro.

 

Beispiel:

Anna arbeitet als Sachbearbeiterin in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und möchte eine Weiterbildung im Bereich Buchhaltung machen. Die Kosten betragen 1.750 Euro. Da sie die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhält sie über das Förderprogramm Weiterbildungsbonus PLUS einen Fördergutschein in Höhe von 50 % der Kosten, jedoch maximal 750 Euro. Die verbleibenden 1.000 Euro muss sie selbst oder ihr Arbeitgeber tragen.

Muss ich etwas bezahlen?

Unsere Bildungsberatung ist für Sie kostenlos.

Über unser Förderprogramm können Sie außerdem einen Zuschuss zu Ihren Fortbildungskosten erhalten.

Dafür stellen wir Fördergutscheine aus, die unter Einhaltung der Förderbedingungen genutzt werden können.

  • Die Förderung muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
  • Je nach Förderhöhe kann ein Eigenanteil verbleiben, den Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber tragen müssen.
  • Der bewilligte Zuschuss wird von uns direkt an den Bildungsanbieter überwiesen.

 

Das Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS wird von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Wir, die Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, sind Projektträger und stellen die revisionssichere Verwaltung und Auszahlung der Fördermittel sicher. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie oft kann ich eine Förderung erhalten?

Die Förderung kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Die Möglichkeit einer mehrfachen Förderung kann gerne im Rahmen unserer Beratung geprüft werden.

📞 Kontakt: +49 40 3346321-11

Was muss ich zur Antragstellung einreichen?

Einen Antrag auf einen Fördergutschein stellen Sie in unserem Serviceportal.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich und müssen online als gut lesbare PDF-, JPG- oder PNG-Dateien hochgeladen werden.

Bitte halten Sie diese für die Antragstellung bereit:

 

Für alle Antragssteller:

Ein schriftliches Angebot des Bildungsanbieters mit folgenden Angaben:

  • Kurskosten
  • Start- und Endtermine
  • Umfang in Unterrichtsstunden oder -einheiten
  • Inhalte der Weiterbildung

 

Für Angestellte:

Ein Begründungsschreiben des Arbeitgebers mit

  • der betrieblichen Notwendigkeit der Weiterbildung
  • dem konkreten Mehrwert für Ihre Arbeit im Unternehmen
  • wenn verfügbar, auf Firmenpapier mit Datum und Unterschrift des Arbeitsgebers

 

Für Selbstständige:

  • Einen aktuellen Nachweis vom Finanzamt als „Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)", nicht älter als 6 Monate
  • Ein persönliches Motivationsschreiben zur beruflichen Notwendigkeit der geplanten Weiterbildung. Falls verfügbar, nutzen Sie bitte Firmenpapier mit Datum und Ihrer Unterschrift.

 

Falls zutreffend:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungsbezug nach SGB II

Kann ich als Arbeitgeber die Förderung für meine Mitarbeitenden beantragen?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, daher muss der Antrag von den Mitarbeitenden selbst gestellt werden.

Hierfür ist eine Registrierung mit einer privaten E-Mail-Adresse in unserem digitalen Serviceportal erforderlich.

Als Arbeitgeber können Sie gerne Ihre Mitarbeitenden bei der Antragstellung unterstützen.

Sind Sie als Arbeitgeber an den Kosten der Weiterbildung beteiligt, soll der Bildungsanbieter den Eigenanteil Ihnen als Arbeitgeber in Rechnung stellen.

 

Geht es um eine innerbetriebliche Schulung?
Wir beraten Sie gerne zu individuellen Lösungen.

📞 Kontakt: 040 3346321-11

Ich bin Bildungsanbieter. Wie können meine Kurse gefördert werden?

Die Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Angebots erfolgt in der Regel während der Antragsbearbeitung, sobald eine Person eine Förderung für Ihr Bildungsangebot beantragt. Wir melden uns bei Ihnen, falls weitere Informationen erforderlich sind.

 

Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Abrechnung für Bildungsanbieter finden Sie hier:

Infos für Bildungsanbieter

 

Ansprechpartner für Bildungsträger: 

Alexander Ogure +49 40 3346321-27

Benötigen Sie eine Beratung?

Wir beraten individuell und unabhängig – auch über unser Förderprogramm hinaus.

Mo, Di, Do: 9-12 Uhr & 13-16 Uhr I Fr: 9-12 Uhr

📞 Serviceline: +49 40 3346321-11

 So funktioniert es

Icon Antrag stellen

1. Antrag stellen

So gehen Sie richtig vor:

  • Suchen Sie eine geeignete berufliche Weiterbildung oder lassen Sie sich von uns telefonisch beraten.
  • Fragen Sie vorab beim Bildungsanbieter nach der Akzeptanz unserer Fördergutscheine.
  • Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung über unser Serviceportal.
  • Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen gleich bei der Antragstellung im Serviceportal hoch. Eine Übersicht finden Sie in den Hinweisen zur Förderung.
Icon Auszahlung der Förderung

2. Auszahlung der Förderung

Die Förderung wird von uns direkt an den Bildungsanbieter ausgezahlt, sobald:

✔ Sie Ihren Eigenanteil vollständig an den Bildungsträger gezahlt haben,

✔ die Weiterbildung begonnen hat,

✔ Sie die Weiterbildung angetreten haben.

Wichtig: Reichen Sie den von uns ausgestellten Fördergutschein unbedingt vor Kursbeginn bei Ihrem Bildungsanbieter ein. Erst nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann die Förderung bei uns abgerufen werden.

Icon Erfolgsnachweis einreichen

3. Erfolgsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung oder Ihr Zertifikat als Erfolgsnachweis über das Serviceportal ein.

Noch Fragen oder Beratungsbedarf?

Unser Beratungsteam freut sich auf Ihren Anruf unter:

📞 +49 40 3346321-11

Mo, Di, Do: 9-12 Uhr & 13-16 Uhr I Fr: 9-12 Uhr

 

Ansprechpartner für Bildungsanbieter: 

Alexander Ogure +49 40  3346321-27

Infos, Erfahrungen und Tipps zur Förderung

Infos für Bildungsanbieter

Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt in der Regel während der Antragsbearbeitung, sobald ein Interessierter eine Förderung für Ihr Bildungsangebot beantragt.Wir melden uns bei Ihnen, falls weitere Informationen erforderlich sind.

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Förderlogos der Europäische Union und Freien und Hansestadt Hamburg

Das Projekt „Weiterbildungsbonus PLUS“ wird von der Europäischen Union und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.