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HAMBURG & LIVE-ONLINE

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241. KREISELrundBRIEF LERNTHERAPIE April 2024


DAS AKTUELLSTE
Liebe Lerntherapie-Kolleg*innen, liebe interessierte Gast-Leser*innen,
dieser rundBRIEF beschäftigt sich beinahe ausschließlich mit den Entwicklungen beim Berufsverband für Lerntherapeut*innen BLT und mit dem dadurch ausgelösten Konflikt mit dem FiL und diesem nahestehenden Einrichtungen wie KREISEL.
Dieses Thema hat eine große Bedeutung für die Zukunft der Lerntherapie und daher bitte ich alle – insbesondere die Mitglieder von FiL und BLT –, die von mir recherchierten Aussagen, Ausführungen und Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen und zu bedenken.
Die S3-Leitlinien definieren den anspruchsvollen Qualitätsrahmen für Integrative Lerntherapie und für die Ausbildung zum Beruf. Demgegenüber ist der BLT dabei, das alleinige und herabgesetzte Monopol für Lerntherapie zu übernehmen!
Ich weiß: Das ist sehr viel Stoff, viele Details, nicht unbedingt vergnüglich. Dennoch: Wer an der Zukunft der Lerntherapie interessiert ist, für den ist das Hineinarbeiten wichtig und wertvoll!   JOCHEN KLEIN
Alle Themen

Zertifizierungen
Wer seine KREISELausbildung mit allem Drum und Dran abgeschlossen hat, steht hier!
Aus Datenschutzgründen schreiben wir nur noch den abgekürzten Vornamen plus Nachnamen.
Urkunden & Zertifikate
A. BRÖLL aus Hannover hat die KREISELurkunde Dyslexie erhalten, inklusive der Berechtigung, den Titel Dyslexietherapeutin nach BVL zu tragen.

Herzlichen Glückwunsch!

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Mitten aus dem KREISEL
Im KREISEL gibt es ständig neue Entwicklungen ... neue Themen ... neue Referent*innen ... Hier sind sie zu finden!
Der KREISEL dreht sich weiter
Wir haben eine neue Form unserer Weiterbildung Lerntherapie & Lernförderung entwickelt!

Themen und Inhalte sind unverändert, der Aufbau ist gestrafft und so führt das auf 39 Tage vergrößerte erste Modul, die Grundlagen, zum Abschluss KREISELurkunde Dyslexie, Dauer ca. 1,5 Jahre.

Dabei gibt es drei Blöcke in Präsenz in Hamburg, dazwischen wird Live-Online in unterschiedlichen Formaten gelernt: Seminare und einige abendliche Treffen in der Lehrgangsgruppe, dazu die gewohnte und bewährte Intervisionsgruppenarbeit und Hospitation in Präsenz oder Live-Online.

Nach wie vor können alle Titel der Verbände erlangt werden: Fachverband für integrative Lerntherapie FiL und Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie BVL.

Die nächsten Informationsnachmittage:
Montag, 13. Mai, Mittwoch 12. Juni, Donnerstag 25. Juli, jeweils 19.00 Uhr.

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Aktuelles aus dem KREISELnetzwerk und von Netzwerkpartnern
BVL, FiL, BLT, LegaKids & alphaPROF, Weiterbildung HAMBURG, Bundesverband Alphabetisierung, Mitglieder aus dem KREISELnetzwerk: Wichtiges & Neues von KREISELnetzwerkPARTNERN soll bekannt gemacht werden!
Zur Entwicklung im Berufsverband für Lerntherapeut*innen – Auseinandersetzung um das Berufsbild
Im MÄRZrundBRIEF habe ich die sehr unterschiedlichen Qualitätsniveaus von FiL, BVL, BDP, VDF transparent gemacht. Der BLT hat leider dazu und auf meine Fragen keine Antwort gegeben, die Darstellung wurde lediglich mit „verwirrend“ abgetan.
Viele andere Kolleg*innen im BLT und im FiL sind allerdings durch die Tabelle erst auf die erheblichen Diskrepanzen aufmerksam geworden und was die pauschale und großzügige Anerkennung der Genannten bedeuten würde.
Der FiL hat inzwischen wegen der „offensichtlich sehr unterschiedlichen Ziele und Ansichten“ die Kooperation mit dem BLT aufgekündigt.
Der BLT setzt seinen Weg unbeirrt fort.
 

In diesem rundBRIEF daher mehrere weitere Aufklärungen zum Verständnis des Konflikts:
  1. Den Hintergrund für die Qualitätsanforderungen von FiL und BVL bilden die S3-Leitlinien Lerntherapie Dyslexie bzw. Dyskalkulie und ein viel beachteter Grundsatzartikel – mit Kommentar EINS
  2. Informationen zu aktuellen Schritten des BLT – mit Kommentar ZWEI und DREI
  
  1. Hintergrund für die Qualitätsdefinition: Die S3-Leitlinien Lerntherapie Dyslexie bzw. Dyskalkulie und ein Grundsatzartikel
Zu den Meilensteinen in der Geschichte des Lerntherapieberufs gehören nach der Gründung des FiL, den Richtlinien des BVL, der Weiterbildungsordnung des FiL – umgesetzt von freien Instituten wie KREISEL und Universitäten – die Entwicklung der S3 Leitlinien und ein Grundsatzbeitrag. 

+ Die S3-Leitlinien Lese-Rechtschreibstörung vom April 2015 bzw. S3-Leitlinien Dyskalkulie vom April 2018, wurden koordiniert von Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne und entwickelt von u.a.: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Berufs- und Fachverband Heilpädagogik, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Deutscher Verband der Ergotherapeuten, Fachverband für integrative Lerntherapie, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen: Ausführlich.
„Ziel dieser Leitlinie ist es, klare, empirisch fundierte Handlungsanweisungen für eine eindeutige und objektive Diagnostik der Lese- und / oder Rechtschreibstörung bereitzustellen und über die Wirksamkeit einzelner Fördermethoden zu informieren. Darauf aufbauend werden Empfehlungen für eine angemessene Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer Lese- und / oder Rechtschreibstörung durch wissenschaftlich begründete (evidenzbasierte), qualitätsgesicherte Verfahren der Diagnostik und Therapie bereitgestellt.“ 

In beiden S3-Leitlinien werden unzählige Studien zu Diagnostik/Testverfahren, Vorläuferfertigkeiten und diversen Teilaspekten sowie Interventionen in verschiedensten Bereichen, zu Komorbiditäten u.a. vorgestellt und diskutiert. Sicher kann man über Einzelheiten streiten, doch klar ist: „Leitlinien sind systematisch entwickelte Aussagen, die den gegenwärtigen Erkenntnisstand wiedergeben“ und „Leitlinien sind als ‚Handlungs- und Entscheidungskorridore‘ zu verstehen“.
Die S3-Leitlinien bedeuten also die Einbettung der Lerntherapie in das wissenschaftliche Gefüge der lange etablierten Verbände aus Medizin, Psychologie und Pädagogik und dienen der Orientierung für die erforderlichen und anzueignenden Kompetenzen.  


+ Grundsatzbeitrag von Lerntherapeut*innen und in der Lerntherapie-Lehre tätigen Professor*innen: „Die integrative Lerntherapie: Therapieform zur Behandlung von Lernstörungen“ von F. Bender, K. Brandelik, K. Jeske, M. Lipka, C. Löffler, G. Mannhaupt, C. L. Naumann, M. Nolte, G. Ricken, H. Rosin, G. Scheerer-Neumann, M. von Aster, M. von Orloff. In: Lernen und Lernstörungen, 2017 Heft 2, 65 – 73.
„Die integrative Lerntherapie ist eine adäquate Hilfeform bei Lernstörungen. Sie nutzt wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Psychologie und Medizin, den Fachdidaktiken und der Pädagogik sowie der Linguistik und der Mathematik.“„ … unterschiedliche wissenschaftliche Fachdisziplinen (entwickelten) theoretische Grundlagen, Diagnoseinstrumente sowie Förderkonzepte und -programme zur Behandlung von Lernstörungen. … Die an der Leitlinienentwicklung beteiligten Fachgesellschaften waren sich jedoch einig, dass auch ein strukturiertes, umfangreiches und evaluiertes Programm allein den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder nicht ausreichend gerecht werden kann. Damit rückt die Qualifikation der Behandler ins Blickfeld. Die Metaanalyse … zeigt auf, dass die Wirksamkeit der untersuchten Förderprogramme auch vom Setting und der Dauer abhängt, jedoch in erster Linie von der Qualifikation der (Lern-)Therapeut/innen (Hervorhebung JK).
Die Aus- bzw. Weiterbildung von Lerntherapeut/innen muss dementsprechend die Vielfalt der domänenspezifischen Diagnose- und Fördermethoden ebenso berücksichtigen wie Grundlagen von kinder-psychotherapeutischen Behandlungs- und Beratungskonzepten.“  


Kommentar EINS – Jochen Klein
Unter anderem in diesen Meilensteinen haben 30 Jahre Aufbau und Etablierung von wirkungsvoller und erfolgreicher Praxis ihre Öffentlichkeit und ihre Anerkennung gefunden: Der Beruf Lerntherapie ist auf hohem Niveau geschaffen und mit seinen zusammengeführten medizinischen, psychologischen und fachdidaktischen Elementen im pädagogisch-therapeutischen Unterstützungssystem angekommen. Das von BVL und FiL geschaffene große Konstrukt von Wissenschaftlichkeit und Praxis – Wissenschaftliche Beiräte, Wissenschaftliche Tagungen, Studien, Veröffentlichungen, Mitarbeit von Wissenschaftlern, enge Kooperation mit erfahrenen Praktikern etc. – sowie das damit verbundene hohe Ausbildungsniveau von Integrativer Lerntherapie wurden für immer mehr Jugendämter und Schulbehörden wie in Berlin, Hamburg und bundesweit in vielen Kreisen und Orten, zuletzt der Landkreis Vechta, zum überzeugenden Kriterium und Maßstab für eine Kostenübernahme.

Fundamentale Merkmale wie Interdisziplinarität von Medizin, Psychologie und fachwissenschaftlicher Didaktik, engste Theorie-Praxis-Verknüpfung in der Ausbildung, systemische und kontextbezogene Arbeit mit Kind und Umfeld sind festgeschrieben und definieren das Berufsbild Lerntherapie.
Lerntherapie ist mehr als Lernförderung, Lerntherapie ist mehr als gute Didaktik, Lerntherapie verknüpft Lernen mit therapeutischen Elementen, wenn Lernende – aus welchen Gründen auch immer – aus ihrem Lernprozess ausgestiegen sind und sie neue, andere Zugänge benötigen, Umwege, eigene Wege, mehr Zeit, mehr Zuwendung, mehr Nachholen von Bewegung, Sprache, Einsicht in schriftsprachliche und mathematische Zusammenhänge.
Dazu gehören die gute Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrkräften, die Kooperation mit anderen Fachkräften, ein professioneller Beziehungsaufbau mit einfühlsamer Beratung.
Wir haben dies im KREISEL in der Formel „Ganzheitlich-systemische Lerntherapie. Ressourcenorientiert mit Kind und Umfeld“ zusammengeführt.
  
  1. Informationen zu aktuellen Schritten des BLT
So wie die Meilensteine gehört in die Vorgeschichte des aktuellen Konflikts die Gründung des BLT durch den FiL
Zur Festigung des geschaffenen Niveaus hatte der FiL 2018 den Berufsverband ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die erreichte hohe Qualität von Lerntherapie weiter zu etablieren. Der BLT beruft sich auch immer wieder auf diesen „Gründungsauftrag“. Dieser Auftrag war und ist dabei ganz klar gekoppelt an das „FiL-Niveau“: Die Satzung verweist für die Aufnahme von Mitgliedern auf die damals ebenfalls verabschiedete und immer noch gültige (!) Berufsordnung. ­
Satzung §3, Absatz 2:
„Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Anforderungen der Berufsordnung des BLT erfüllen und diese anerkennen“.
Und in der Berufsordnung heißt es dann:
„Die Aufnahme in den Berufsverband setzt den Abschluss von Studium, Zusatzausbildung und Praxiserfahrung voraus:
1. … Hochschul-Abschluss in einer einschlägigen (z.B. therapeutischen, pädagogischen, medizinischen, psychologischen oder sozialwissenschaftlichen) Disziplin.
2. Ergänzt wird das Hochschulstudium durch eine Theorie-Zusatzausbildung in der Therapie von Lese- und Rechtschreibstörungen und/oder von Dyskalkulie. Diese muss von Fachverbänden der Lerntherapeut*innen anerkannt sein." (Hervorhebung JK)
3. In Stichworten: „… Praxiserfahrung, ... Hospitationen, … durchgeführte Therapien …“

An dieser gültigen Berufsordnung rüttelt nun der BLT mit vielen Initiativen, vor Allem mit der völligen Überarbeitung von „Berufsordnung“ oder „Berufsbild“. Dabei entfernt sich der BLT weitgehend von dem ursprünglichen hohen und etablierten Anforderungsniveau und öffnet den Beruf, wie es zuletzt heißt, für „alle qualifizierten, bereits etablierten Lerntherapeut*innen“ – eine Floskel, mit der alle bisherigen Qualitätskriterien über Bord geworfen werden.
Ohne Berücksichtigung der enormen Unterschiede der Wege in die Tätigkeit, von Inhalten und Umfängen – von Wochenendkursen und reiner Autodidaktik über „hauseigene Konzepte“, selbstreferentielle (sprich: nicht von Dritten geprüfte) Zertifikate bis hin zu den universitären Studiengängen und BVL- und FiL-geprüften freien Ausbildungen wie im KREISEL – erfolgt eine völlige Gleichstellung: „alle qualifizierten, bereits etablierten ...“., unten mehr dazu.
 

Im MÄRZrundBRIEF hatte ich in einer detaillierten Gegenüberstellung der beim BLT aufgeführten und von ihm anerkannten Zertifizierungen FiL/BVL/VDF/BDP „und anderen“ darauf hingewiesen, dass mit dem zur Diskussion gestellten „BLT-Berufsbild“ das bisherige Qualitätsniveau von Lerntherapie verlassen wird.Der BLT hat auf die veröffentlichte Tabelle mit den extrem auseinanderklaffenden Qualitäten/Kompetenzen und Umfängen und auf die Aufkündigung der Kooperation des FiL zweifach reagiert:

A.
Er veröffentlicht zur FiL-Kündigung eine Stellungnahme
B. Er legt einen neuen Entwurf des Berufsbildes vor


A.
Die Stellungnahme des BLT zur FiL-KündigungEs gibt immerhin – man könnte sagen: endlich – zwei Klarstellungen.
Ausführlich nachzulesen hier.

Der BLT plant zwei Schritte:
  1. Er will JETZT wirklich alle praktizierenden Lerntherapeut*innen als Mitglieder gewinnen,
  2. SPÄTER will er für Qualität sorgen.
Aus seiner aktuellen Stellungnahme zur FiL-Kündigung – die Hervorhebungen kursiv und fett sind von mir und werden anschließend von mir kommentiert, die Unterstreichungen stehen im Original:
  • „Wir wollen jetzt alle qualifizierten, bereits etabliert arbeitenden Lerntherapeut*innen mitnehmen, unabhängig von Details ihrer Ausbildung, aber orientiert an den derzeit akzeptierten Qualitätsvorgaben. In einem nächsten Schritt werden die Standards für zukünftige Lerntherapeut*innen erarbeitet – mit den BLT-Mitgliedern und gerne auch in Kooperation mit interessierten Organisationen.“
 Darauf folgen zwei in ihrer Wirkung gravierende Festsetzungen:
  • „Alle qualifizierten und mindestens seit drei Jahren tätigen Berufsträger*innen können eine vom zukünftigen Standard abweichende theoretische Ausbildung durch Erfahrung ausgleichen. Sie werden im Rahmen einer Übergangsregelung den zukünftigen Absolvent*innen gleichgestellt.
  • Lerntherapeut*innen sind einheitlich gemäß den Mindeststandards des Berufsbilds ausgebildet oder im Rahmen der Übergangsregelung anerkannt. Die Einhaltung dieses Mindeststandards wird durch ein unabhängiges Zertifikat bestätigt.“
Der BLT argumentiert dann und wirbt mit der von ihm vertretenen Vielfalt: „In der Lerntherapie existiert Vielfalt, die es weiterhin geben soll.“ Und er wendet sich gegen ein angebliches Ausbildungsmonopol: „Wegen der gewünschten Vielfalt lehnen wir ein Ausbildungsmonopol ab. Ein solches Monopol würde alle Lerntherapeut*innen ausschließen, die ihre Qualifikation auf anderen Wegen erworben haben“.


Kommentar ZWEI – Jochen Klein
Mit dem Erhalt der Vielfalt und dem Eintreten gegen ein angebliches Ausbildungsmonopol begründet der BLT letztlich seine Strategie. Er will möglichst viele Mitglieder mit womöglich eher niedrigem und vage beschriebenem Ausbildungsniveau (siehe unten!) gewinnen, mit der Ankündigung, „in einem nächsten Schritt“ anspruchsvollere Standards zu entwickeln.
  • „unabhängig von Details ihrer Ausbildung“ – damit wird auf jeden Qualitätsanspruch verzichtet
  • derzeit akzeptierten Qualitätsvorgaben“ – Es gibt bundesweit keinerlei „derzeit akzeptierte Qualitätsvorgaben“. Was „akzeptiert“ wird, entscheidet nicht der BLT, sondern lokale Behörden: in der Regel gemäß dem etablierten „FiL-Niveau“, wenn sie nicht ohnehin ganz eigene Kriterien haben
  • „eine vom zukünftigen Standard abweichende theoretische Ausbildung durch Erfahrung ausgleichen – Erfahrung ist sicher extrem wertvoll, doch auch diese Kolleg*innen müssen Qualifikations- und Qualitätsansprüche erfüllen, wenn ein Verband diese gegenüber Dritten vertreten will. Hier braucht es solide, nachvollziehbare Regelungen.
  • „einheitlich gemäß den Mindeststandards des Berufsbilds ausgebildet“ – dazu siehe ausführlich im Folgenden. So viel hier: Mindeststandards sind beim BLT völlig unscharf formuliert und keinesfalls einheitlich
  • „Ausbildungsmonopol“ – es gibt kein „Ausbildungsmonopol“, allerdings gibt es einen Qualitätsanspruch, das dürfte man meinetwegen gerne „Qualitätsmonopol“ nennen. FiL und BVL bieten eine bewährte Basis – mehr als 25 Weiterbildungsinstitutionen akzeptieren dies und schaffen reichlich Vielfalt
  • „In einem nächsten Schritt werden die Standards für zukünftige Lerntherapeut*innen erarbeitet“ – da kommen erhebliche Zweifel auf: a) Wieso sollte der Vorstand, der jetzt für eine eklatante Niveausenkung eintritt, zukünftig für eine den Anforderungen der S3-Leitlinien und des Grundsatzartikels entsprechende Qualifikation eintreten?
    b) Wieso sollten Mitglieder, die auf dem jetzigen Qualifikationsniveau für den Eintritt beworben werden, sich für eine ja doch große erforderliche Erhöhung ihrer Qualifikationen stark machen?

B. Der aktuelle Entwurf zum Berufsbild Lerntherapeut*in (Version 1.5.4) des BLT

Seit einigen Tagen steht ein neuer Entwurf des Berufsbilds auf der Webseite des BLT. Die Änderungen sind leider nicht im Detail nachzuvollziehen, da Korrekturen nicht kenntlich sind, übrigens ist der Text auch bedauerlicherweise nicht als Entwurf gekennzeichnet.
Der BLT will einen völlig eigenen Weg gehen und definiert entsprechend ganz eigenständig seine Qualitäts- und Ausbildungskriterien in dem neuen Entwurf Berufsbild-Version.

Drei Absätze bringen neue Festlegungen (auch hier werden die Hervorhebungen im Anschluss von mir kommentiert):  

I. Eine Qualifizierung zum/zur Lerntherapeut:in ist im Rahmen einer anerkannten Ausbildung möglich. Anerkannt werden Ausbildungswege, die die Themenfelder
    1. Pädagogik, Psychologie und Medizin sowie deren Nachbardisziplinen
    2. Fachdidaktik Deutsch und/oder Fachdidaktik Mathematik
    3. therapeutische Kompetenzen und
    4. kaufmännisches Grundwissen
fachlich angemessen und ausgewogen vermitteln und einen Umfang von mindestens 800 UE haben. Bei Spezialisierung auf einen der Schwerpunkte Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie beträgt der Umfang mindestens 560 UE. Die Anerkennung von Ausbildungen erfolgt nach den Richtlinien des BLT.

II. Ergänzt wird die Ausbildungskombination gemäß den Punkten 1 und 2 dieser Aufzählung durch Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 500 UE. Bei Spezialisierung auf einen der Schwerpunkte Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie beträgt der Umfang mindestens 300 UE. Hinzu kommt eine super- und/oder intervisorische Begleitung im Regelumfang von 75 UE. Diese Praxiserfahrung kann in anerkannten lerntherapeutischen Ausbildungspraxen oder in anderen lerntherapeutischen Settings in einem Team unter engmaschiger Supervision erworben werden.

III. Bis zum 30.06.2026 besteht für bis dahin seit mehr als drei Jahren tätige Lerntherapeut*innen die Möglichkeit auf Anerkennung und Zertifizierung der Gleichwertigkeit ihrer theoretischen und praktischen Kenntnisse (Übergangsregelung).  Lerntherapeut:innen, die bereits eine aktuelle Zertifizierung des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL e.V.) oder vom Bund deutscher Psycholog*innen (BDP e.V.) führen oder eine vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL e.V.) oder dem Verbund dyskalkulietherapeutischer Facheinrichtungen (VDF) zertifizierte Ausbildung nachweisen, erfüllen die damit verbundenen Anforderungen. Sie können auf dieser Grundlage dem Berufsverband beitreten.  


Kommentar DREI – Jochen Klein
Der BLT formuliert anspruchsvoll: Ein Berufsbild ist die „normative Grundlage für die Arbeit der Berufsträger*innen“ und dient … „der Konsensfindung mit den Verbänden der Lerntherapeut*innen und den Trägern lerntherapeutischer Ausbildungen“. Demnach sollte es konkrete Vorgaben enthalten, an denen sich z.B. Interessent*innen, Ämter, Eltern und andere orientieren können. Wie sieht es damit aus?
  • fachlich angemessen und ausgewogen– dies ist eine Floskel ohne jede inhaltliche Aussage
  • 800 UE– Die Definition der UE bleibt völlig vage: „Unterrichtseinheiten im Umfang von 45 Min.; sie umfassen z.B. Präsenz-, Online- und Selbststudienzeiten, Erstellen von Referaten und Haus- sowie Abschlussarbeiten.“ Es braucht eine Festlegung über den (Mindest-)Umfang der Lehre durch Fachkräfte, über anerkannte Selbststudienzeiten u.v.a.
  • Die Anerkennung von Ausbildungen erfolgt nach den Richtlinien des BLT– a) Dies ist der allergrößte Übergriff: Die Fachlichkeit muss wie bisher bei den Fachverbänden liegen. Und wie soll eine (angeblich angestrebten) Konsensfindung gelingen, wenn der BLT entscheidet! b) Die Richtlinien des BLT sind nicht bekannt; falls das Berufsbild das leisten soll: siehe oben! Viel zu vage! c) Wie will dies der BLT fachlich und personell leisten? Bisher wurde mehrfach eingestanden, dass der BLT die Fachlichkeit gar nicht leisten kann!
  • super- und/oder intervisorische Begleitung– wieder eine sehr vage Formulierung: Supervision durch eine in Lerntherapie versierte und supervisorisch ausgebildete Fachkraft und Intervision sind zwei eigenständige und andersartige Formen professionellen Austauschs
  • anerkannte lerntherapeutische Ausbildungspraxen– diese gibt es zurzeit und in absehbarer Zeit nicht im erforderlichen Umfang. Hier braucht es eine andere Lösung
  • aktuelle Zertifizierung des … FiL e.V. oder vom … BDP e.V. … oder BVL e.V. oder … VDF zertifizierte Ausbildung nachweisen, erfüllen die damit verbundenen Anforderungen– damit wird weiterhin die enorme Diskrepanz verschleiert
Fazit: Der vorgelegte Entwurf in der Version 1.5.4. ist unausgereift und liegt konsequent auf der Linie der Niveausenkung. Ich will an dieser Stelle gar nicht das tendenziell niedrige Gesamtkonzept besprechen, dazu wäre ein eigene Version mit Einlassungen zu Qualitäten und Quantitäten, Unterricht, Selbststudium, Prüfungen etc. erforderlich. 
Durch das Fehlen von Qualitätsanforderungen, durch die eher niedrigen Umfänge inklusive des Akzeptierens von fehlenden Inhalten und Umfängen sowie durch viele vage Formulierungen wird die bisher erreichte Lerntherapiequalität abgewertet.

Mit der Verabschiedung des Berufsbildes würden Fakten geschaffen und es ist unwahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit das Qualitätsniveau gehoben wird.

Was noch zu bedenken ist: Es ist abzusehen, dass Jugendämter und Schulbehörden nicht mehr dem vom BLT forcierten Titel trauen und folgen würden.
Übrigens: Eine Änderung der Berufsordnung ist bisher nicht beschlossen und es ist daher m.E. auch nicht legitim, diese für Werbezwecke zu nutzten. Neue Mitglieder dürfen danach noch gar nicht aufgenommen werden!
Und: Eine vereinsrechtlich zu klärende Frage ist auch, ob durch die enge Kopplung von Satzung und Berufsordnung die vorgesehene Änderung der Berufsordnung mit einfacher Mehrheit nicht einen Verstoß gegen die Satzung bedeutet: Eine Satzungsänderung ist ihrerseits nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder möglich.

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KREISELlehrgänge Lernförderung & Lerntherapie
Starttermine & Einzelberatung; Zertifizierungen & Zuschüsse
Neues Konzept: PRÄSENZ & LIVE-ONLINE

Der Unterricht findet in einem erfrischenden Mix aus Präsenz und Live-Online Unterricht statt: Wir beginnen mit einem verlängerten Wochenende in Präsenz in Hamburg und treffen uns dann Live-Online wieder. Etwa in der Mitte des Moduls findet ein weiterer Präsenzblock statt, ebenso am Ende für die Abschlusspräsentationen. Dazwischen lernen Sie in aktiven Live-Online-Formaten, in Intervisionsgruppen sowie im Selbststudium. Zusätzlich gibt es einige abendliche Treffen zum Austausch mit der Lehrgangsleitung.
Ausführliche Beschreibung: Modul 1

Erster Start des neuen Konzepts:
Modul 1 GRUNDLAGEN: Start Fr/Sa 4. & 5. Oktober 2024. Terminplan folgt.

NEUE TERMINE Infonachmittage:
Montag, 13. Mai, Mittwoch 12. Juni, Donnerstag 25. Juli - Anmeldung hier.


BISHERIGES KONZEPT: LIVE-ONLINE

Module 2 bis 4
Aufbauend auf die GRUNDLAGEN können die Module 2 VERTIEFUNG, 3 DYSKALKULIE und 4 PROFESSIONALISIERUNG absolviert werden. Eine Anmeldung ist auch für frühere Teilnehmer*innen möglich.

LIVE-ONLINE
+ Start Modul 3 DYSKALKULIE WEB-AUBI 71/72: Fr/Sa 19. & 20. April 2024 - Noch wenige freie Plätze
+ ZUSATZREIHE: Start Modul 3 DYSKALKULIE WEB-AUBI: Fr/Sa 26. & 27. April 2024 - Noch wenige freie Plätze
+ Start Modul 3 DYSKALKULIE WEB-AUBI 73: Sa/So 13. & 14. Dezember 2024
Anmeldungen sind ab sofort möglich
+ Nächster Start Modul 4 PROFESSIONALISIERUNG WEB-AUBI 69/70: Sa/So 20. & 21. April 2024 - ausgebucht
Einzelberatungen
Neue Interessent*innen sowie frühere Teilnehmer*innen, die ihre bisherige Fortbildung fortsetzen möchten, vereinbaren bitte gerne einen Termin für ein Telefonat oder persönliches Gespräch mit MARIEKE KLEIN unter Tel. 040 - 38 61 23 71.

  • Titel und Externe Zertifizierungen
    Die Große Lerntherapie-Ausbildung (Modul 1 bis 4) sowie die Weiterbildungen Schwerpunkte Dyskalkulie bzw. Dyslexie sind zertifiziert vom FiL (Fachverband für integrative Lerntherapie) und vom BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie).

    Hier geht es zu ausführlichen Informationen zu den Fremdzertifizierungen.
2. Seminare in Präsenz & Webinare
Wir schränken unser Veranstaltungsprogramm ein. Hier die zukünftigen Veranstaltungen in den nächsten Wochen auf einen Blick:
Öffentliche Zuschüsse
Der Weiterbildungsbonus PLUS für Hamburg wird weiter gefördert!

Auch in Schleswig-Holstein gibt es noch den Weiterbildungsbonus, sogar bis Ende Dez. 2028, siehe hier.

Ausführliche Informationen sowie weiterführende Links rund um Zuschussmöglichkeiten wie z.B. Hamburger Weiterbildungsbonus und die länderspezifischen Bildungsschecks haben wir hier zusammengestellt.
Für Beratung dazu sprechen Sie bitte mit Melanie Fuchs.

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